Struktur
Die SAH wurde 1958 auf Initiative der damaligen eidgenössischen Forstdirektion als Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches gegründet. Das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Präsidenten, den Vorstand und die Rechnungsrevisoren und legt die Mitgliederbeiträge fest.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern von Schweizer Hochschulen, Schweizer Forschungsinstitutionen, der Schweizer holzverarbeitenden Industrie und der Abteilung Wald des Bundesamtes für Umwelt. Der Vorstand beschliesst die notwendigen Leitlinien und Weisungen für die Führung der Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist das Sekretariat des Vorstandes und verantwortlich für die operative Führung der SAH. Das Mandat zur Führung der Geschäftsstelle liegt bei der Lignum in Zürich.
Mitglieder der SAH sind Institutionen, Firmen, Verbände und Einzelpersonen, die sich aktiv mit Holz, Holzbau und Holzforschung befassen. Rechte und Pflichten der SAH-Mitglieder und -Organe sind in den Statuten geregelt.
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